4. CHECK-IN

Der Self Check-In findet über eine Schlüsselbox zwischen 15:00 Uhr und 20:00 Uhr statt. Der Code und der Standort der Schlüsselbox werden Ihnen vor der Anreise mitgeteilt. Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, hat der Mieter dies bis 18:00 Uhr am Anreisetag unverzüglich beim Schlüsselhalter oder dem Vermieter zu rügen. Andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand übergeben wurde.

Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter ist selbst für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Eventuelle Anreisehindernisse (wie Verkehrsüberlastungen, geschlossene Straßen usw.) liegen in seinem Verantwortungsbereich. Bei Anreise aus dem Ausland sollte sich der Mieter rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für die Schweiz informieren. Der Vermieter oder der Schlüsselhalter ist berechtigt, von den Personen einen Personalausweis zur Überprüfung ihrer Identität zu verlangen. Personen, die im Mietvertrag nicht namentlich aufgeführt sind, dürfen abgewiesen werden. Der Mietzins bleibt in vollem Umfang geschuldet.

5.CHECK-OUT

Das Mietobjekt muss spätestens bis 10:00 Uhr geräumt und in ordentlichem Zustand hinterlassen werden. Schließen Sie vor der Abreise die Tür in der Küche und lassen Sie den Schlüssel stecken. Drücken Sie dazu die Türfalle ganz nach oben. Schließen Sie vor der Abreise die Hauseingangstür – drücken Sie dazu die Türfalle ebenfalls ganz nach oben. Legen Sie den Hausschlüssel zurück in die Schlüsselbox draußen bei der Eingangstür und verschließen Sie sie, indem Sie den Code unkenntlich machen. Es besteht die Sorgfaltspflicht des Mieters, die Schlüssel nicht zu verlieren/beschädigen. Für den Verlust von Schlüsseln und die damit verbundenen Kosten haftet der Mieter. Müssen die Schlösser und Schlüssel ausgetauscht werden, so wird der Vermieter Schadensersatzansprüche beim Mieter geltend machen,  um die Kosten für den Austausch zu decken.Wir bitten darum, jeglichen Müll zur Müllsammelstelle zu bringen. Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Ist die Endreinigung im Mietpreis inbegriffen oder zusätzlich vereinbart worden, so obliegt dem Mieter gleichwohl die Reinigung der Kücheneinrichtung, einschließlich Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen. Wird das Mietobjekt ohne die Reinigung der Kücheneinrichtung zurückgegeben, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen. Für Beschädigungen der Einrichtung und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.