Allgemeine Geschäftsbedingungen von Michael Alan Brooks | Casa Bubeck, in Campiàscia 17, 6749 Cavagnago 

1. BUCHUNGEN

Das Mietobjekt darf ausschließlich für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. Der Mieter bestätigt mit der Buchung, dass er gemäß dem Recht seines Wohnsitzlandes handlungsfähig (aber mindestens 18 Jahre alt) ist und rechtsgültig Verträge abschließen kann. Der Mieter ist an seine Buchung während zehn Arbeitstagen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird der Vermieter dem Mieter den Mietvertrag zusenden, sofern er den Mietvertrag abschließen möchte. Der Vermieter ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Buchung abzulehnen.

Wir reservieren Ihre Buchungsdaten ab Erhalt des gesamten Mietbetrages. Mit der Einzahlung akzeptieren Sie diese AGB, welche den Mietvertrag ersetzt und unter Anderem auch die Hausordnung beinhaltet. Diese AGB gelten also mit der Einzahlung des Mieters als verbindlicher Vertrag zwischen Mieter und Vermieter und müssen vor der Einzahlung sorgfältig durchgelesen werden. Offensichtliche Fehler wie Druck- und Rechenfehler können korrigiert werden. Sonderwünsche, Buchungen unter bestimmten Bedingungen und mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Objekt nur mit den im Vertrag namentlich genannten Personen bewohnt werden darf. Der Mieter ist dafür verantwortlich und haftet dafür, dass alle Wohnungsgenossen einschließlich eventueller Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Untermiete, Abtretung der Miete oder Überlassen des Mietobjektes an andere als die im Vertrag namentlich genannten Personen sind ausgeschlossen. Als integrierter Bestandteil des Mietvertrages gilt neben diesen AGB die Hausordnung.

2.a. ZAHLUNG

Der Gesamtbetrag für Miete, Kurtaxe und Endreinigung wird zu 100% fällig bei der Reservation. Die Nebenkosten (wie Strom, Heizung, Bett-/Frotteewäsche, Holz etc.) sind im Mietpreis inbegriffen. Die Kosten für die Endreinigung und Kurtaxen werden im Vertrag separat ausgewiesen.

Der Betrag ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 2 Tagen in CHF zu überweisen. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder Online-Banking mit SWIFT- oder IBAN-Code oder TWINT, um hohe Kosten für Auslandsüberweisungen zu vermeiden. Alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers (OUR-Zahlung). Wir reservieren für den Zahlungsprozess die Buchung für 5 Tage .Falls die Zahlung bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter nicht eingeht, kann dieser nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist das Objekt, ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig vermieten.

Es wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Der Vermieter übernimmt während der Mietzeit keine Haftung gegenüber dem Mieter.

2.b. DEPOT

Der Vermieter kann vor Anreise oder bei Anreise ein Depot vom Mieter verlangen, sofern im Angebot und im darauffolgenden Mietvertrag erwähnt. Das Mieter-Depot dient zur Deckung von zusätzlichen Reinigungskosten oder Schäden und Schadenersatzforderungen.

Das Depot wird bei Beendigung des Mietvertrages abgerechnet. Ist zu diesem Zeitpunkt der durch das Depot zu deckende Betrag noch nicht bestimmbar, oder weigert sich der Mieter, diesen zu bezahlen, darf der Vermieter bzw. der Schlüsselhalter namens des Vermieters das Depot vollständig oder teilweise zurückbehalten. In diesem Fall wird der Vermieter, sobald die Höhe des Betrages definitiv bestimmt ist, dem Mieter eine Abrechnung erstellen und einen allfälligen Saldo zu Gunsten des Mieters ausbezahlen oder überweisen. Die Kosten der Überweisung gehen zu Lasten des Mieters. Ein Saldo zu Gunsten des Vermieters ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu bezahlen (die gesamten Überweisungskosten gehen zu Lasten des Mieters, OUR-Zahlung). Die Forderung des Vermieters ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.

3. HAUSORDNUNG & BESTIMMUNGEN

  • Haustiere: Haustiere jeglicher Art sind grundsätzlich nicht erlaubt. Bei unerlaubtem Aufenthalt von Haustieren in der Wohnung durch Mieter, Wohnungsgenossen oder Gäste wird eine zusätzliche Gebühr für eine Spezialreinigung erhoben. Allfällige Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
  • Brandschutz: Das Rauchen im gesamten Haus ist strikt untersagt. Es stehen Aschenbecher im Aussenbereich zur Verfügung. Für die Entsorgung und um unangenehme Gerüche zu vermeiden, den vollen Aschenbecher am Ende des Aufenthaltes nur bei 100% nicht mehr brennenden (erloschenem) Inhalt in den roten Abfallsack geben (ansonsten mit Wasser löschen).  Im Haus dürfen keine Kerzen entfacht werden, außer LED-Kerzen. Die Holzasche der Feuerstellen immer in die dafür vorgesehenen Patent Ochsner Eisenkübel draussen geben und nicht in den roten Abfallsack. Bezüglich Entfachen von Feuer im Freien sind strikt die Anweisungen für Brandschutz bei Waldbrandgefahr des Bundes zu befolgen: LinkAllgemein möchten wir dringend darauf hinweisen, dass im Tessin meistens zu allen Jahreszeiten grosse Trockenheit herrscht. Seien sie sehr zurückhaltend bei der Nutzung von Wärme- und Brandkörpern im Freien und entfachen sie ein Feuer nur in den dafür vorgesehenen Feurstellen. Die von uns vorgesehenen Feuerstellen sind der Specksteinofen im Wohnraum. Der Steinofen und der Grill in der Outdoorküche.
  • Zugang: Leider ist unser Anwesen nicht rollstuhlgerecht und nicht für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ausgebaut. Der Vermieter/Besitzer übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Unfälle oder Schäden beim Zugang zum Ferienhaus, auch nicht bei winterlichen Bedingungen. Es liegt im eigenen Ermessen des Besuchers, ob er in der Nähe oder direkt am Ferienhaus parken möchte. Jegliche Haftung wird jedoch abgelehnt. Siehe für mehr Informationen – > Zufahrt und Parkplätze 
  • Haftpflichtversicherung: Mit der Einzahlung bestätigen Sie im Besitz einer Haftpflichtversicherung zu sein. Der Vermieter/Besitzer kann einen Haftpflichtsversicherungsnachweis von Ihnen verlangen.
  • Mängel und Schäden: Während der Mietzeit auftretende Mängel und Schäden sind umgehend mit Fotos und Namen des Schadenverursachers zu melden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Begleitpersonen/Mitmieter/Familienmitglieder etc. verursacht werden. Die Beweislast für eine nicht verschuldete Schadensverursachung liegt beim Mieter.
  • Feuer im Freien: Bezüglich Entfachen von Feuer im Freien sind strikt die Anweisungen für Brandschutz bei Waldbrandgefahr des Bundes zu befolgen: Link
  • Die Holzasche der Feuerstellen gehören immer in den Patent Ochsner Eisenkübel draussen bei der Outdoorküche und nicht in Abfallsäcke (Brandgefahr!)
  • Anreise: Der Self Check-In findet über eine Schlüsselbox zwischen 15:00 Uhr und 20:00 Uhr statt. Der Mieter kann Mängel bis 18:00 Uhr am Anreisetag unverzüglich beim Schlüsselhalter oder Vermieter rügen.
  • Abreise: Das Mietobjekt muss spätestens bis 10:00 Uhr geräumt werden. Schließen Sie vor der Abreise alle Türen und Fenster. 
  • Zustand: Bei der Abreise ist das Haus in besenreinem Zustand zu hinterlassen, die Reinigungskraft wird die gründliche Reinigung übernehmen. Das Mietobjekt ist nebst allen Zubehörteilen im gleichen Zustand zu hinterlassen, wie es bei der Ankunft vorgefunden wurde. Dies schließt die Anordnung der Möbel, die Leerung von mitgebrachten Speisen in Kühlschrank und Schränken, die Reinigung von Geschirr und Töpfen von Essensresten usw. sowie die Entsorgung des Recyclinggutes und Abfallsäcke an den von den Gemeinden vorgesehenen Entsorgungsstellen mit ein.Bei einer Langzeitmiete von über drei Wochen wird jede zusätzliche Reinigung mit dem dazugehörigen Aufpreis vorab individuell vereinbart.
  • Belegung: Die Belegung des Mietobjekts darf die in der Buchung angegebene Personenzahl nicht überschreiten. Diese maximale Personenzahl schließt auch (Klein-)Kinder mit ein. Bei Überbelegung behält sich der Vermieter das Recht vor, überzählige Personen abzuweisen oder nachzuberechnen.
  • Nutzung des Mietobjekts: Der Mieter hat das Recht, das Mietobjekt samt Inventar und Ausstattung zu nutzen. Die Verantwortung erstreckt sich auf sämtliche Bestandteile des Mietobjekts. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei eventuellen Schäden ist der Vermieter oder der Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, sind nicht erlaubt. Siehe auch Ziffer 8. Verstößt der Mieter, Wohnungsgenossen oder Gäste in gravierender Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter oder der Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Fall bleibt der gesamte Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

4. CHECK-IN

Der Self Check-In findet über eine Schlüsselbox zwischen 15:00 Uhr und 20:00 Uhr statt. Der Code und der Standort der Schlüsselbox werden Ihnen vor der Anreise mitgeteilt. Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, hat der Mieter dies bis 18:00 Uhr am Anreisetag unverzüglich beim Schlüsselhalter oder dem Vermieter zu rügen. Andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand übergeben wurde.

Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter ist selbst für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Eventuelle Anreisehindernisse (wie Verkehrsüberlastungen, geschlossene Straßen usw.) liegen in seinem Verantwortungsbereich. Bei Anreise aus dem Ausland sollte sich der Mieter rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für die Schweiz informieren. Der Vermieter oder der Schlüsselhalter ist berechtigt, von den Personen einen Personalausweis zur Überprüfung ihrer Identität zu verlangen. Personen, die im Mietvertrag nicht namentlich aufgeführt sind, dürfen abgewiesen werden. Der Mietzins bleibt in vollem Umfang geschuldet.

5.CHECK-OUT

Das Mietobjekt muss spätestens bis 10:00 Uhr geräumt und in ordentlichem Zustand hinterlassen werden. Schließen Sie vor der Abreise die Tür in der Küche und lassen Sie den Schlüssel stecken. Drücken Sie dazu die Türfalle ganz nach oben. Schließen Sie vor der Abreise die Hauseingangstür – drücken Sie dazu die Türfalle ebenfalls ganz nach oben. Legen Sie den Hausschlüssel zurück in die Schlüsselbox draußen bei der Eingangstür und verschließen Sie sie, indem Sie den Code unkenntlich machen. Es besteht die Sorgfaltspflicht des Mieters, die Schlüssel nicht zu verlieren/beschädigen. Für den Verlust von Schlüsseln und die damit verbundenen Kosten haftet der Mieter. Müssen die Schlösser und Schlüssel ausgetauscht werden, so wird der Vermieter Schadensersatzansprüche beim Mieter geltend machen,  um die Kosten für den Austausch zu decken.Wir bitten darum, jeglichen Müll zur Müllsammelstelle zu bringen. Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Ist die Endreinigung im Mietpreis inbegriffen oder zusätzlich vereinbart worden, so obliegt dem Mieter gleichwohl die Reinigung der Kücheneinrichtung, einschließlich Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen. Wird das Mietobjekt ohne die Reinigung der Kücheneinrichtung zurückgegeben, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen. Für Beschädigungen der Einrichtung und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

6.a. STORNIERUNG

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

  • Bis 30 Tage vor Anreise: CHF 80.00 Bearbeitungsgebühr
  • 29 bis 0 Tage vor Anreise: 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages zuzüglich CHF 80.00 Bearbeitungsgebühr.
  • Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages, ohne Bearbeitungsgebühr

Bei einer Annullierung des Mietobjektes bis 1 Tag vor Anreise werden die Kurtaxen sowie die Reinigungsgebühr zurückerstattet. Bei Annullierung am Anreisetag oder bei Nichterscheinen wird nur die Reinigungsgebühr zurückerstattet. Die Berechnung der Annullierungsgebühr basiert auf dem Zeitpunkt des Eintreffens der Mitteilung beim Vermieter während der normalen Bürozeiten zwischen 08:00 und 17:00 Uhr. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag. Die Feiertagsregelung und die Zeitzone am Wohnsitz des Vermieters sind maßgeblich. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, SMS, Internet oder auf dem Anrufbeantworter.

Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Der Ersatzmieter muss für den Vermieter akzeptabel und zahlungsfähig sein. Der Vermieter muss dem Ersatzmieter ausdrücklich zustimmen. Der Ersatzmieter tritt unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes oder bei Abbruch der Miete bleibt der gesamte Mietzins geschuldet. Der Vermieter ist weder bei Annullierung des Mietvertrages noch bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache oder Mietabbruch verpflichtet, aktiv nach einem Ersatzmieter zu suchen.

6.b COVID-19 ANNULATIONSBEDINGUNGEN

Die regulären Annullationsbedingungen gemäß Punkt 6.a gelten grundsätzlich. Im Zusammenhang mit COVID-19 gelten sie auch für Ausfälle von Reise- und Transportmitteln wie Flugzeugen, Zügen, Bussen oder Bergbahnen. Bei Einreisesperre in die Schweiz aufgrund von COVID-19 gelten spezielle Bedingungen: Im Falle einer kurzfristigen Stornierung aufgrund einer Einreisesperre in die Schweiz, den Kanton Tessin oder Cavagnago aus dem Herkunftsland eines Gastes, wird der Gesamtbetrag der stornierten Buchung in Form eines Wertgutscheins in Schweizer Franken ausgestellt. Dieser Wertgutschein kann für einen späteren Aufenthalt unabhängig von unterschiedlichen Tarifen und bei Verfügbarkeit des Ferienhauses eingelöst werden. Die Rückvergütung einer geleisteten Zahlung bei einer COVID-19-Stornierung zwischen 29 und 0 Tagen vor Anreise und bei Nichterscheinen ist ausgeschlossen.

7.HÖHERE GEWALT, UNVORHERSEHBARE ODER NICHT ABWENDBARE UMSTÄNDE

Sollte der Vermieter vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten (aufgrund von höherer Gewalt wie Krieg, Streik oder Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer und Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe), werden alle eingezahlten Beträge umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach Reisebeginn, wird nur der bis dahin aufgelaufene Mietzins mit Nebenkosten verrechnet, der Rest wird zurückerstattet.

8. HAFTUNG DES MIETERS

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, Wohnungsgenossen oder Gäste verursacht werden. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, haftet der Mieter auch dafür, sofern der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter (bzw. seine Wohnungsgenossen oder Gäste) die Schäden verursacht hat.

9. HAFTUNG DES VERMIETERS

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservierung und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters (einschließlich Wohnungsgenossen und Gäste), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höhere Gewalt oder Ereignisse, die der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beauftragte Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Beschreibungen von touristischen Einrichtungen wie Sportanlagen, Schwimmbäder, Tennisplätze, öffentlicher Verkehr, Bergbahnen, Pisten, Ladenöffnungszeiten usw. dienen rein informativen Zwecken. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für mögliche Fehlinformationen.

10. DATENSCHUTZ

Der Vermieter unterliegt dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Die Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet und gegebenenfalls an den Schlüsselhalter übermittelt, um den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Gemäß örtlicher Gesetzgebung kann der Vermieter verpflichtet sein, den Mieter und dessen Wohnungsgenossen bei örtlichen Stellen anzumelden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Daten des Mieters, der Wohnungsgenossen und Gäste an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen. Der Vermieter kann den Mieter über seine Angebote informieren. Wenn der Mieter diesen Service nicht wünscht, kann er sich direkt an den Vermieter wenden. Bei Fragen zum Datenschutz kann sich der Mieter direkt an den Vermieter wenden.

11. W-LAN

Wir haben WLAN und/oder exzellentes 5G-Internet, um z.B. einen Hotspot für all deine anderen Geräte zu erstellen. Hier ist ein Beispiel für die Einrichtung eines Hotspots auf dem iPhone

12. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Dieser Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht. Für eventuelle Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Mendrisio zuständig.